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Finanz- und Versicherungsmakler
Werner Leisentritt

Der Unterschied

Der Unterschied

Vertreter, Mehrfachagent und Makler

Der Vertreter ist das sogenannte „Aug und Ohr“ des Versicherers, sprich einer Gesellschaft!
Man spricht in der Branche vom sog. Ausschließlichkeitsvertreter.

Er ist ausschließlich für eine Versicherungsgesellschaft tätig und arbeitet in erster Linie in deren Interesse.
Dadurch steht ihm nur die Produktpalette des jeweiligen Versicherers zur Verfügung, die nicht unbedingt auf den Bedarf des einzelnen gemünzt sind.

Für Beratungsfehler haftet er nicht persönlich!


Mehrfachagenten verfügen über mehrere Versicherer, sind allerdings ähnlich gebunden wie der eben beschriebene Vertreter.
Auch er ist verpflichtet, die in seinem Portfolio vorhanden Gesellschaften und deren Produkte an die Frau/den Mann zu bringen.

Meist ist er in einer Organisation gedeckelt und haftet ebenso nicht persönlich!


Der unabhängige Versicherungsmakler ist der sogenannte verlängerte Arm des Kunden. Sein Fokus richtet sich auf den Bedarf des Einzelnen, unabhängig jeglicher Versicherungsgesellschaften.
Somit kennt er sich auf dem stets wandelnden Markt optimal aus.
Je nach Bedarf des Einzelnen, stellt er das richtige Versicherungskonzept individuell zusammen, unabhängig von den Versicherungsgesellschaften.
Er ist demnach in einer ähnlichen Funktion wie ein Rechtsanwalt, denn er vertritt die Interessen seiner Kunden und ist im Falle eines Schadens für die Abwicklung zuständig.
Im Falle einer Fehlberatung mit finanziellem Schaden haftet er persönlich.
Aus diesem Grund muss ein Makler über eine Vermögensschadenhaftpflicht verfügen, die Sie sich, auf Wunsch, vorlegen lassen können.

Nur so können Sie einen unabhängigen Makler von einem Mehrfachagenten unterscheiden.